Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen. 

Zusätzliche Hinweise

  • Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung erforderlich.
     

Antragstellung

  • persönlich durch Mutter oder Vater eines Kindes und deren neue Ehepartner
  • Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
  • erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
  • Nachweis Sorgerecht
  • Personalausweise oder Reispässe

Gebühren

30,00 EUR für die Erklärung


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234