Zivilschutz
Allgemeine Informationen
Die Aufgabe des Zivilschutz ist es, durch nichtmilitärische Maßnahmen
insbesondere die Bevölkerung vor Kriegseinwirkungen zu schützen und
deren Folgen zu beseitigen oder zu mildern.
Zum Zivilschutz gehören insbesondere
- der Selbstschutz
- Warnung der Bevölkerung
- der Schutzbau
- die Aufenthaltsregelung
- der Katastrophenschutz (für den Verteidigungsfall)
- Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit
- Maßnahmen zum Schutz von Kulturgut
Selbstschutz
In den Medien wird täglich von Unfällen und Katastrophen berichtet. Meist betrifft es andere, aber ganz schnell können auch Sie einem Brand, Hochwasser, Chemieunfall, Stromausfall oder anderen Gefahren ausgesetzt sein. Das richtige Verhalten in Notsituationen und die Vorbereitungen darauf bezeichnet man als Selbstschutz. Der Selbstschutz kann helfen, die Zeit bis zum Eintreffen von Feuerwehr, Rettungsdienst oder Katastrophenschutz zu überbrücken.
Auch können persönliche Vorsorgemaßnahmen helfen, die Auswirkungen eines Schadens auf uns und unser Umfeld zu reduzieren.
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Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Bianka Erben
Zi.: 5
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 114
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