Bundesfreiwilligendienst
Allgemeine Informationen
Leistungsbeschreibung
Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.
Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:
- Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
- Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
- Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
- Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
- Begleitende Seminare
- Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)
Wie wird man Freiwilliger im Bundesfreiwilligendienst?
- Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
- Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle
- Schriftliche Vereinbarung abschließen
Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:
- Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
- Umwelt- und Naturschutz
- Sport
- Integration
- Kultur- und Denkmalpflege
- Bildung
- Zivil- und Katastrophenschutz
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Den für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer finden Sie über die Internetseite des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.
Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Regionalbetreuer des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben
Was sollte ich noch wissen?
Ihre Pflichtschulzeit muss absolviert sein.
Homepage zum Bundesfreiwilligendienst
Newsletter zum Bundesfreiwilligendienst (bisher erschienene und Abo-Anmeldung)
Eine Übersicht von Einsatzstellen bietet die Platzbörse
Bemerkungen
- eine gesetzliche Regelung zum Kindergeldbezug ist noch nicht verabschiedet; eine rückwirkende Zahlung ab Dienstbeginn ist beabsichtigt
- ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
- Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche)
Wo kann man sich bewerben
Bewerbungen nimmt unsere freundliche Mitarbeiterin (siehe unten) im Rathaus Teuchern entgegen.
Rechtsgrundlagen
Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)
Notwendige Unterlagen
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.
Gebühren
Es fallen keine Gebühren an.
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Kati Böhme
Zi.: 8
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 139
(034443) 52 - 239