Bundesfreiwilligendienst


Allgemeine Informationen

Leistungsbeschreibung

Der neue Bundesfreiwilligendienst bietet für Bürger die Möglichkeit, sich in sozialen, kulturellen, ökologischen oder anderen gemeinwohlorientierten Tätigkeitsfeldern zu engagieren.

Dafür gelten ab dem 01. Juli 2011 folgende Eckpunkte:

  • Regeldauer 12 Monate, mindestens 6, maximal 24 Monate
  • Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten ersetzt werden.
  • Taschengeld; derzeit 330,00 Euro
  • Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt die Einsatzstelle.
  • Begleitende Seminare
  • Abschluss einer Vereinbarung zwischen dem Freiwilligen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA)

Wie wird man Freiwilliger im Bundesfreiwilligendienst?

  • Einrichtung direkt ansprechen oder über die Platzbörse auf dem Internetauftritt zum Bundesfreiwilligendienst suchen
  • Bewerbung direkt bei der Einsatzstelle
  • Schriftliche Vereinbarung abschließen

Einsatzbereiche des Bundesfreiwilligendienstes:

  • Soziales (Kinder und Jugendhilfe, Jugendarbeit, Wohlfahrts-, Gesundheits- und Altenpflege, Behindertenhilfe)
  • Umwelt- und Naturschutz
  • Sport
  • Integration
  • Kultur- und Denkmalpflege
  • Bildung
  • Zivil- und Katastrophenschutz

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Den für Sie jeweils zuständigen Regionalbetreuer finden Sie über die Internetseite des Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben.

Webseite des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Regionalbetreuer des Bundesamtes für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben

Was sollte ich noch wissen?

Ihre Pflichtschulzeit muss absolviert sein.

Homepage zum Bundesfreiwilligendienst

Newsletter zum Bundesfreiwilligendienst (bisher erschienene und Abo-Anmeldung)

Eine Übersicht von Einsatzstellen bietet die Platzbörse

Bemerkungen

  • eine gesetzliche Regelung zum Kindergeldbezug ist noch nicht verabschiedet; eine rückwirkende Zahlung ab Dienstbeginn ist beabsichtigt
  • ein 12-monatiger Bundesfreiwilligendienst begründet einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I
  • Menschen, die älter als 27 Jahre sind, können den Bundesfreiwilligendienst auch in Teilzeit absolvieren (mindestens 20 Stunden pro Woche)

Wo kann man sich bewerben

Bewerbungen nimmt unsere freundliche Mitarbeiterin (siehe unten) im Rathaus Teuchern entgegen.


Rechtsgrundlagen

Bundesfreiwilligendienstgesetz (BFDG)


Notwendige Unterlagen

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich an die zuständige Stelle.


Gebühren

Es fallen keine Gebühren an.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Kati Böhme
Zi.: 8
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 139
Telefax (034443) 52 - 239