Schiedsstelle


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung 

Die Schiedsstellen sind verantwortlich für die Durchführung des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu strittigen Rechtsangelegenheiten. 

Zusätzliche Hinweise 

  • Die Schiedsstelle kann tätig werden zur freiwilligen außergerichtlichen Streitschlichtung, z. B. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Nachbarschaftsstreitigkeiten), die nicht in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen
  • In Fällen des § 34 a SchStG ist die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem die Parteien den Schlichtungsversuch vor der zuständigen Schiedsstelle unternommen haben. 

Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Name, Vorname und Anschrift der beteiligten Parteien
  • allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie des Anliegens
  • Unterschrift der antragstellenden Partei oder die des Bevollmächtigten 

Bearbeitungsdauer

nach Vereinbarung mit zuständiger Schiedsperson

Gebühren

nach § 46 i. V. m. § 50 SchStG zwischen 25 EUR bis 75 EUR 


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Bianka Erben
Zi.: 5
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 114
Telefax (034443) 52 - 214