Schiedsstelle
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Die Schiedsstellen sind verantwortlich für die Durchführung des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu strittigen Rechtsangelegenheiten.
Zusätzliche Hinweise
- Die Schiedsstelle kann tätig werden zur freiwilligen außergerichtlichen Streitschlichtung, z. B. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Nachbarschaftsstreitigkeiten), die nicht in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen
- In Fällen des § 34 a SchStG ist die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem die Parteien den Schlichtungsversuch vor der zuständigen Schiedsstelle unternommen haben.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Name, Vorname und Anschrift der beteiligten Parteien
- allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie des Anliegens
- Unterschrift der antragstellenden Partei oder die des Bevollmächtigten
Bearbeitungsdauer
nach Vereinbarung mit zuständiger SchiedspersonGebühren
nach § 46 i. V. m. § 50 SchStG zwischen 25 EUR bis 75 EUR
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Bianka Erben
Zi.: 5
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 114
(034443) 52 - 214