Fundbüro
Allgemeine Informationen
Informationen aus dem Fundbüro
Nachfolgend finden Sie nützliche Informationen für Finder und Verlierer, sowie unsere Kontaktdaten.
Hier versuchen wir Ihnen alle Fragen zu beantworten. Darüber hinaus erreichen Sie uns gern telefonisch und persönlich zu den angegebenen Zeiten.
Für Montag können Sie einen Vorsprachetermin außerhalb der normalen Öffnungszeiten für folgende Dienstleistungen telefonisch vereinbaren:
- Ausstellung und Abholung einer Negativbescheinigung
- Nachfragen für Recherchen zu verlorenen Gegenständen
- Abholung von Fundsachen
Informationen für den Verlierer
Ich habe etwas im Bus liegen lassen. Was kann ich tun?
Der Betreiber der Busse, die PVG Burgenlandkreis, sammelt zunächst alle Fundsachen in den jeweiligen Betriebshöfen.
Anfragen nach diesen Fundsachen können Sie unter dem Link oder den nachfolgenden Telefonnummern stellen:
- Betriebsstätte Bad Bibra: 034465 22970
- Betriebsstätte Naumburg: 03445 231622
- Betriebsstätte Weißenfels: 03443 460720
- Betriebsstätte Zeitz: 03441 6117
Ich habe etwas im Zug oder im Bereich der Bahnsteige und -gleise verloren. An wen wende ich mich?
Bitte wenden Sie sich an den Fundservice der Deutschen Bahn AG oder an den Fundservice der Erfurter Bahn.
Ich habe meine Geldbörse, Dokumente oder persönliche Unterlagen verloren. Was nun?
Grundsätzlich empfehlen wir immer, ein wenig Geduld zu haben. Fundsachen benötigen in der Regel mindestens eine Woche, bis sie im Fundbüro abgegeben werden. Sollten Sie anhand der Dokumente in der Fundsache als Eigentümer ermittelbar sein, informieren wir Sie direkt.
Ich habe meinen Schlüssel verloren. Was kann ich tun?
Haben Sie zunächst ein wenig Geduld. Schlüssel erreichen uns oftmals erst einige Wochen nach dem Verlust. Eine Schlüsselsuche ist leider nur in Ausnahmefällen per E-Mail oder telefonisch möglich, wenn z. B. Autoschlüssel, auffällige Bänder oder Anhänger am Schlüssel vorhanden sind. Wir empfehlen grundsätzlich, regelmäßig zu unseren Öffnungszeiten im Fundbüro vorbei zu schauen. Bitte denken Sie daran, einen Vergleichsschlüssel mitzubringen.
Ich habe ein Handy oder ein anderes technisches Gerät verloren. Wie geht es weiter?
Bitte melden Sie sich bei uns. Um gezielt nach Ihrem Gerät schauen zu können, benötigen wir den Hersteller, das Modell und die Seriennummer (techn. Gerät)/IMEI-Nummer (Handys). Diese Nummern finden Sie auf dem Originalkarton oder im Kaufbeleg. Der PIN-Code zur SIM-Karte ist kein geeigneter Eigentumsnachweis.
Meine Versicherung benötigt eine Bescheinigung, dass mein gestohlenes Fahrrad nicht aufgefunden wurde. Wie bekomme ich diese sogenannte Negativbescheinigung?
Sie erhalten diese Bescheinigung immer zu unseren Öffnungszeiten im Fundbüro.
Diese Bescheinigung kann frühestens drei Wochen nach dem Diebstahlstag im Fundbüro beantragt werden. Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:
- Nachweise zum Fahrrad (Fahrradpass, Kaufbelege)
- Anzeige der Polizei bzw. genaue Angaben zum Diebstahlstag und -ort
Die Bescheinigung kostet 10 EUR und wird in der Regel von der Versicherung erstattet.
Mein verlorener Gegenstand wurde gefunden und im Fundbüro abgegeben. Was muss ich zur Abholung beachten?
Die Herausgabe der Fundgegenstände erfolgt gegen eine entsprechende Verwaltungsgebühr. Im Ausnahmefall werden Ihnen die Fundstücke auch zugesandt. Die hierfür entstehenden Auslagen für Porto werden zusätzlich zur Verwaltungsgebühr erhoben.
Damit Sie glaubhaft nachweisen können, dass Sie der Eigentümer des verlorenen Gegenstandes sind, bringen Sie bitte geeignete Nachweise mit. Dies können sein: Kaufverträge, Kassenbelege, Zweitschlüssel, Schlüsselkarte, Fotos oder ähnliches.
Möchten Sie Ihre Fundsache von einer anderen Person abholen lassen, benötigt diese unbedingt eine Vollmacht und ein gültiges Personaldokument. Minderjährige Personen benötigen zur Abholung von Fundsachen die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten.
Informationen für den Finder
Ich habe etwas gefunden. Was nun?
Bitte helfen Sie mit, dass der Eigentümer schnell wieder in Besitz seiner verlorenen Gegenstände kommt.
Für Fundsachen mit einem Wert ab 10 EUR besteht eine generelle Anzeigepflicht. Hier müssen Sie den Fund im Fundbüro unverzüglich anzeigen. Wir empfehlen dann die Abgabe der Fundsache, da das Fundbüro als zentrale Anlauf- und Anfragestelle für die Verlierer dient.
Ich habe etwas in einer Behörde oder einem Fahrzeug des MDV gefunden. Was muss ich tun?
Bei Funden in öffentlichen Behörden und Verkehrsanstalten (Verkehrsfund) gilt ohne Berücksichtigung einer Wertgrenze eine sofortige Anzeige- und Abgabepflicht der Fundsachen. Wir empfehlen, die Fundsache direkt vor Ort einer verantwortlichen Person (z.B. Busfahrer oder Zugpersonal) zu übergeben.
Wo kann ich Fundsachen abgeben?
Fundsachen können im Einwohnermeldeamt der Stadt Teuchern, in jeder Polizeidienststelle abgegeben werden.
Kann ich einen Finderlohn bekommen?
Bei Abgabe der Fundsache können Sie Ihr Recht auf Finderlohn anmelden. Der Anspruch auf Finderlohn entsteht gegen den Eigentümer der Fundsache. Das heißt, Sie erhalten den Finderlohn nur, wenn der Eigentümer bekannt wird und die Sache abholt. Den Finderlohn erhalten Sie direkt vom Eigentümer.
Der Finderlohn beträgt bei einem Wert der Fundsache bis 500 EUR fünf Prozent vom Wert dieser Sache. Darüber hinaus beträgt der Finderlohn drei Prozent.
Bei Funden in Behörden oder Fahrzeugen des MDV gelten abweichende Regelungen.
Zum Thema Finderlohn beraten wir Sie gern direkt im Fundbüro.
Die Fundsache wurde nicht abgeholt. Kann ich nun Eigentümer werden?
Sie können bei Abgabe der Fundsache mitteilen, dass Sie nach Ablauf von sechs Monaten das Eigentum an der Fundsache erwerben möchten.
Kann innerhalb von sechs Monaten kein Eigentümer ermittelt werden oder werden die Fundsachen nicht abgeholt, so haben Sie die Möglichkeit, das Eigentum an der Sache zu erwerben. Hierfür wird eine entsprechende Verwaltungsgebühr fällig.
Ein Eigentumserwerb ist ausgeschlossen bei Verkehrsfunden, Schlüsseln, persönlichen Dokumenten/Unterlagen.
Rechtsgrundlagen
- § 973 ff BGB
- Allgemeine Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (AllGO LSA) lfd. Nr. 62 Pkt. 2 ff.
Notwendige Unterlagen
- bei Wiedererwerb des Fundgegenstandes Anschrift angeben
- bei Finderlohn Anschrift angeben
Bearbeitungsdauer
sofortGebühren
je nach Dauer der Aufbewahrung und Wert des Fundgegenstandes
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern