An-, Ab- und Ummeldung von Wohnanschriften


Allgemeine Informationen

Jeder Zuzug in die Einheitsgemeinde Stadt Teuchern muss gemeldet werden.

Diese Dienstleistung wird im Rathaus Teuchern (Dienstag - Freitag sowie an jedem ersten Sonnabend im Monat) angeboten.

 

  • Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.

  • Die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern.

  • Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG). In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden.

  • Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. 


Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)


Notwendige Unterlagen

  • Personaldokumente aller meldepflichtigen Personen 

  • Wohnungsgeberbestätigung nach § 19 Bundesmeldegesetz

  • die An- oder Ummeldung kann auch durch eine bevollmächtigte Person erfolgen

  • ggf. Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich eines Umzugs eines minderjährigen KindesPersonalausweise und Reisepässe aller Familienmitglieder

  • ggf. Vollmacht, wenn Ummeldung durch eine andere Person erfolgen soll (z. B. bei nicht verheirateten Personen, die zusammen leben oder volljährigen Kindern

  • Wohnungsgeberbescheinigung


Bearbeitungsdauer

15 - 30 min

Gebühren

kostenlos


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234


Ausfüllhinweise

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