Ausstellung von Urkunden des Standesamtes
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Der Bürger kann beim Standesamt Geburtsurkunden oder beglaubigte Abschriften des Geburtsregisters beantragen, wenn der Ereignisort Stadt Teuchern oder dazu gehörende Ortschaften war.
Zusätzliche Hinweise
- Ausstellung von Urkunden ist nur am Ausstellungsort der Urkunde möglich
- Bei mehrsprachigen Personenstandsurkunden (umgangssprachlich "internationale Geburtsurkunde") muss das Standesamt kontaktiert werden.
- Zuständiges Standesamt ist das Standesamt des Geburtsortes, der Eheschließung oder des Sterbeortes
Antragstellung
persönlich durch Urkundeninhaber, Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlinge
durch andere Personen mit Vollmacht eines Berechtigten oder einem Nachweis des rechtlichen Interesses
Rechtsgrundlagen
§ 62 Personenstandsgesetz (PStG)
§ 72 Personenstandsgesetz (PStG) in Verbindung mit 11. Verordnung zur Änderungen der Allgemeinen Gebührenordnung LSA
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
bei persönlichem Erscheinen:
- Personalausweis, Reisepass oder Führerschein
bei schriftlicher Anforderung:
- Nachweis der Berechtigung oder des rechtlichen Interesses
Bearbeitungsdauer
- bei persönlichem Erscheinen: am Sprechtag, sofort; - bei schriftlicher Anforderung: 2-3 Wochen (je nach Arbeitsanfall)Gebühren
10,00 EUR
5,00 EUR für jedes weitere Exemplar derselben Urkunde
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234