Hausnummernvergabe
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Eine amtliche Hausnummer wird durch einen Bescheid von der Abteilung Liegenschaften des Bauamtes vergeben.
Bearbeitung
kurzfristig
zusätzliche Hinweise
- Die Wahrnehmung dieser ordnungsrechtlichen Aufgabe dient dem Interesse der Allgemeinheit an einer klar erkennbaren Gliederung des Gemeindegebiets und hat Bedeutung für das Einwohnermeldewesen, die Polizei, die Post sowie die Erreichbarkeit der Anwohner, insbesondere durch Rettungsdienste, und damit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.
- Für die Erteilung einer amtlichen Hausnummer ist ein schriftlicher Antrag zu stellen.
- Die Hausnummer ist grundsätzlich bei einer Neubebauung zu beantragen.
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
BauGB, §126 Abs. 3
Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Teuchern, § 8
Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA), § 13
Notwendige Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag (siehe Formulare, Merkblätter, Satzungen)
- beigefügter Lageplan ( z. B. Auszug aus der Liegenschaftskarte, in dem das Nummerierungsobjekt in seiner Lage zur öffentlichen Straße und mit seinen Haupteingängen gekennzeichnet ist)
Ansprechpartner
BauamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Steffi Schäckel
Zi. 16/ Eingang gegenüber der Sparkasse
(034443) 52-131
(034443) 52-231
Formulare
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