Fällgenehmigung / Rückschnittgenehmigung gemäß der Baumschutzsatzung


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Ein Baum auf dem Grundstück weist brüchige Äste auf oder er droht durch Krankheit oder andere äußere Verletzungen umzukippen. Der Baum muss eventuell gefällt werden.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • ausgefülltes Formular "Antrag auf Baumfällung" siehe unten unter dem Punkt Formulare
  • Skizze mit Baumstandort, Beweisfoto
  • bei einer Baumaßnahme zusätzlich Angaben zur Maßnahme, Lageplan, Baubeschreibung
    (Baugenehmigung)
  • gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer 

Gebühren

mindestens 20,00 €


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Klembalski
Raum 4
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52-116
Telefax (034443) 52-216


Formulare

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