Ehescheidung
Allgemeine Informationen
Leistungsbeschreibung
Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. Das Scheitern der Ehe wird nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens vermutet (1 Jahr einvernehmlicher, 3 Jahre bei streitiger Scheidung).
Was sollte ich noch wissen?
Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Ausführliche Informationen und Hinweise zum Scheidungsrecht stellt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung bereit.
zuständige Stelle
Amtsgericht Weißenfels
Familiengericht
Friedrichsstraße 18
06667 Weißenfels
Tel.: 03443 - 384 0
Fax: 03443 - 384 226
E-Mail: ag-wsf(at)justiz.sachsen-anhalt.de
Internet: www.ag-wsf.sachsen-anhalt.de
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234