Reisepass


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Reisepässe (ePässe)* sind für Reisen in einige Länder außerhalb der EU erforderlich.
 

(* das vorangestellte e steht für elektronisch)

 

Auf dem Chip werden als biometrische Merkmale das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.

 

  • Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich.

  • Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

  • Durch Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) wird der Reisepass ungültig. Bei Bedarf ist deshalb ein neuer Reisepass zu beantragen.

  • Die Änderung des Wohnortes wird während der Gültigkeitsdauer eingetragen

  • Im Eil- bzw. Notfall kann kurzfristig innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.

  • Der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich dem Fachbereich Einwohnerwesen angezeigt werden.

  • Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen ausgestellt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen.

  • Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder unter Infotelefon 030 5000-2000.

  • Einen Personalausweis kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich. 

für minderjährige Kinder

  • Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
    Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden. 

     

    Welches Reisedokument beantragen Sie in Zukunft für Ihr Kind?

  • Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich. 

 


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis

  • Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original 

  • aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel 

  • Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses

  • Nur bei Vordatierung:

  • eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)

  • eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise


Bearbeitungsdauer

Dauer bis zur Aushändigung bis zu drei Wochen; Bei Notfällen erfolgt eine Expressausfertigung innerhalb von 3 bis 4 Arbeitstagen.

Gebühren

  • Gültigkeit 6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren):

  • ePass: 37,50 EUR

  • ePass (Expressausfertigung): 69,50 EUR

  • ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 59,50 EUR

  • ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende): 91,50 EUR

  • Gültigkeit 10 Jahre (bei Personen über 24 Jahren):

  • ePass: 70,00 EUR

  • ePass (Expressausfertigung): 102,00 EUR

  • ePass für Vielreisende: 92,00 EUR

  • vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR

    Änderungen zum Wohnort im Reisepass und im vorläufigen Reisepass: kostenlos

    Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte gezahlt werden.


Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234