Reisepass
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Reisepässe (ePässe)* sind für Reisen in einige Länder außerhalb der EU erforderlich.
(* das vorangestellte e steht für elektronisch)
Auf dem Chip werden als biometrische Merkmale das Lichtbild und die Fingerabdrücke gespeichert.
Eine Verlängerung des bisherigen Reisepasses ist nicht möglich.
Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Durch Änderungen von persönlichen Daten (z. B. Namensänderung) wird der Reisepass ungültig. Bei Bedarf ist deshalb ein neuer Reisepass zu beantragen.
Die Änderung des Wohnortes wird während der Gültigkeitsdauer eingetragen
Im Eil- bzw. Notfall kann kurzfristig innerhalb von drei bis vier Arbeitstagen ein Reisepass im Expressverfahren ausgestellt werden.
Der Verlust eines Reisepasses muss unverzüglich dem Fachbereich Einwohnerwesen angezeigt werden.
Steht im Anschluss einer Eheschließung bei der der Familienname geändert werden soll eine Urlaubsreise an, so kann der Reisepass bereits im Vorfeld auf den neuen Namen ausgestellt werden. Die einheitliche Frist für die Vordatierung des Reisepasses beträgt 8 Wochen.
Informationen über Einreise- und Aufenthaltsbestimmungen erhalten Sie auf den Internetseiten des Auswärtigen Amtes oder unter Infotelefon 030 5000-2000.
Einen Personalausweis kann man grundsätzlich nur am Hauptwohnsitz beantragen. Ausnahmen sind jedoch unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
für minderjährige Kinder
Zum 1. Januar 2024 tritt ein Gesetz in Kraft, in dem der Kinderreisepass abgeschafft wird. Ab dem 1. Januar 2024 dürfen Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.Welches Reisedokument beantragen Sie in Zukunft für Ihr Kind?
Ein Personalausweis genügt für Reisen innerhalb der Europäischen Union, Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein sowie für Reisen in die Türkei. Für Reiseziele über die EU hinaus ist in der Regel ein Reisepass erforderlich.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
bisheriger Reisepass, Kinderreisepass oder gültiger Personalausweis
Geburtsurkunde oder Eheurkunde bzw. Familienbuch im Original
aktuelles biometrietaugliches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel
Gebühr für die Ausfertigung des jeweiligen Reisepasses
Nur bei Vordatierung:
eine Bescheinigung über die Namensführung nach der Eheschließung (wird ausgestellt durch das Standesamt)
eine Buchungsbestätigung über die geplante Reise
Bearbeitungsdauer
Dauer bis zur Aushändigung bis zu drei Wochen; Bei Notfällen erfolgt eine Expressausfertigung innerhalb von 3 bis 4 Arbeitstagen.Gebühren
Gültigkeit 6 Jahre (bei Personen unter 24 Jahren):
ePass: 37,50 EUR
ePass (Expressausfertigung): 69,50 EUR
ePass mit 48 Seiten (für Vielreisende): 59,50 EUR
ePass (Expressausfertigung) mit 48 Seiten (für Vielreisende): 91,50 EUR
Gültigkeit 10 Jahre (bei Personen über 24 Jahren):
ePass: 70,00 EUR
ePass (Expressausfertigung): 102,00 EUR
ePass für Vielreisende: 92,00 EUR
vorläufiger Reisepass: 26,00 EUR
Änderungen zum Wohnort im Reisepass und im vorläufigen Reisepass: kostenlos
Die Gebühren können in bar oder per EC-Karte gezahlt werden.
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234