Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Eine geschiedene oder verwitwete Person kann ihren Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen wieder annehmen.
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
- Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil)
Gebühren
- 30,00 EUR für die Erklärung +
10,00 EUR für die Bescheinigung
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234