Namensänderung, Wiederannahme eines zuvor geführten Familiennamens


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Eine geschiedene oder verwitwete Person kann ihren Geburtsnamen oder den zum Zeitpunkt der Eheschließung geführten Familiennamen wieder annehmen.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Eheurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
  • Geburtsurkunde oder beglaubige Abschrift aus dem Geburtenregister
  • Nachweis über die Auflösung der Ehe (Sterbeurkunde oder Scheidungsurteil)

Gebühren

  • 30,00 EUR für die Erklärung +
    10,00 EUR für die Bescheinigung

Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234