Namensänderung, öffentlich-rechtliche


Allgemeine Informationen

Beschreibung der Dienstleistung

Öffentlich-rechtliche Namensänderungen für Familiennamen und Vornamen nimmt die Namensänderungsbehörde gemäß dem Gesetz über die Änderung von Familiennamen und Vornamen vor.

Örtlich zuständig ist die Verwaltungsbehörde, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz oder beim Fehlen eines Wohnsitzes seinen Aufenthalt hat oder zuletzt hatte.


Rechtsgrundlagen


Notwendige Unterlagen

  • Einen formlosen Antrag, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Teuchern, unter Angabe des wichtigen Grundes, der die Änderung des Namens rechtfertigen soll
  • Nachweis der Staatsangehörigkeit durch Kopie Personalausweis bzw. Reisepass oder durch Kopie der Einbürgerungsurkunde
  • Nachweis des Wohnsitzes durch Aufenthaltserlaubnis von der Meldestelle
  • Beglaubigte Abschriften des Geburtseintrags des Antragstellers und aller Personen, auf die sich die Änderung des Namens erstrecken soll; war oder ist der Antragsteller verheiratet, so ist außer der beglaubigten Abschrift seines Geburtseintrags auch eine beglaubigte Abschrift des Familienbuches oder, falls ein Familienbuch nicht geführt wird, eine beglaubigte Abschrift des Heiratseintrags zu verlangen
  • Für Personen, die das 14. Lebensjahr vollendet haben, ein Führungszeugnis nach § 30 des Bundeszentralregistergesetzes
  • Wenn der Antrag für eine beschränkt geschäftsfähige oder geschäftsunfähige Person durch einen Vormund oder Pfleger gestellt wird, die erforderliche Genehmigung des Vormundschaftsgerichts

Gebühren

  • 2,50 EUR bis 1.022,00 EUR: Änderung von Familiennamen
  • 2,50 Euro bis 255,00 EUR: Änderung von Vornamen

Ansprechpartner

Haupt- und Ordnungsamt
Markt 21
06682 Teuchern

Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
Telefon (034443) 52 - 134
Telefax (034443) 52 - 234