Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
Allgemeine Informationen
Beschreibung der Dienstleistung
Der allein sorgeberechtigte Elternteil kann dem Kind den Familiennamen des anderen Elternteil erteilen.
Zusätzliche Hinweise
- der andere Elternteil muss einwilligen
Antragstellung
- persönlich
- allein sorgeberechtigte Elternteil des Kindes
- Kind ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären
Rechtsgrundlagen
Notwendige Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis der alleinigen Sorge (Negativbescheinigung, erhältlich beim Jugendamt)
- Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen
Gebühren
30,00 EUR für die Erklärung
Ansprechpartner
Haupt- und OrdnungsamtMarkt 21
06682 Teuchern
Frau Grit Peter
Zi.: 2
Markt 21
06682 Teuchern
(034443) 52 - 134
(034443) 52 - 234